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   LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98   

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LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98 (https://dejure.org/1999,22460)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.1999 - 302 S 146/98 (https://dejure.org/1999,22460)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 302 S 146/98 (https://dejure.org/1999,22460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abschluß eines Versendungskaufvertrags über einen Teppich in der Türkei - anwendbares Recht

  • unalex.eu

    Art. 4, 5 EVÜ
    Kaufverträge über bewegliche Sachen - Verbraucherverträge - Sachlicher Anwendungsbereich - Ausgeschlossene Vertragsarten - Situativer Anwendungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Düsseldorf, 05.12.1990 - 23 S 380/89

    Kriterien zur Bestimmung der Anwendung türkischen oder deutschen Rechts beim

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Vertragssprache und Vertragswährung eine nur mindergroße Bedeutung (Landgericht Düsseldorf NJW 1991, 2220).

    Diese sollte in der Türkei die vertragscharakteristische Kaufvertragsleistung durch Übergabe des Teppichs an eine Versendungsperson damit erbringen (vgl. allg. Landgericht Düsseldorf, NJW 1991, 2220; Palandt/Heldrich, aaO, zu Art. 28 EGBGB, Rn. 4 mwN).

    Ein zwischen dem Reiseleiter und nicht genanten Leuten der Klägerin angeblich abgesprochener Besuchstermin im Kaufhaus des Klägers in I macht die Reise jedoch nicht zu einer Verkaufsreise im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB, weil trotz wahrunterstellter angeblicher Terminsansprache die Beklagten als Teilnehmer einer von dritter Seite im Inland organisierten Pauschalreise die Freiheit hatten, am Zielort das Kaufhaus der Klägerin aufzusuchen und dort zu kaufen oder nicht (vgl. allg. Landgericht Düsseldorf, NJW 1991, 2220; Müko-Martiny, 3. Aufl., zu Art. 29 EGBGB, Rn. 24 mwN).

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Weder direkt noch im Wege der Analogie (vgl. allg. OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 1081, 1083; MüKo-Martiny, 2. Aufl., zu Art. 29 EGBGB, Rn. 18a) kann eine Pauschalgruppenreise aus dem Inland ins Ausland deshalb zu einer Reiseveranstaltung gem. Art. 29 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB rechtlich umfunktioniert werden, weil Art. 29 EGBGB rechtseinheitlich innerhalb der EG auszulegen (vgl. allg. Palandt/Heldrich, aaO, vor Art. 27 EGBGB, Rn. 1, und zu Art. 29 EGBGB, Rn. 1 mwN) und weil eine ergänzende Auslegung damit grundsätzlich nicht statthaft ist (vgl. BGHZ 123, 380, 391; BGH NJW 1997, 1699; Palandt/Heldrich, zu Art. 29 EGBGB, Rn. 5 mwN).

    Art. 29 EGBGB ist eine Sondernorm zu Art. 34 EGBGB (BGHZ 123, 380, 390, 391; Palandt/Heldrich, zu Art. 34 EGBGB, Rn. 5).

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Ebenso wie das inländische HausTWG beruht damit auch das türkische Haustürwiderrufsgesetz im Sinne des Art. 8 VerbrSchG letztlich auf dem übergeordneten Begriff des überwiegend nicht wirtschaftlich motivierten Warengeschäftes, das während einer Freizeitveranstaltung abgeschlossen worden ist, so daß letztlich die Qualifikation offenbleiben kann, ob türkisches oder inländisches Recht gilt (vgl. zum Offenlassen der Qualifikation BGHZ 78, 318, 323; v. Bahr, Internationales Privatrecht, 1. Band, Rn. 117 mwN).
  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82

    Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    BGB voraus, eine Voraussetzung, die selbst der Beklagte zu 2) nicht substantiiert behauptet; wenn er pauschal meint, der Kaufpreis stehe in keinem Verhältnis zur Teppichqualität, verkennt er, daß der Preis und damit der Wert allein niemals Eigenschaft dieser Kaufsache sowohl nach türkischem als auch nach inländischem Recht sein kann (vgl. allg. zum BGHZ 34, 41; 87, 302; Palandt-Heinrichs, zu § 119, Rn. 27 mwN; Palandt/Putzo, zu § 459 BGB, Rn. 20 mwN), sondern nur die auf Dauer anhaftenden wertbildenden Eigenschaften der Kaufsache (vgl. im Inland BGHZ 87, (302).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 303/88

    Freizeitveranstaltung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Derartige Veranstaltungen setzen begrifflich voraus, daß Geschäftsabschluß und Freizeitveranstaltung organisatorisch derart verknüpft sind, daß der Verbraucher in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung derart versetzt wird, daß er sich dem auf einen Geschäftsabschluß gerichtete Kaufangebot nur noch schwer mit der Folge entziehen kann, daß er zugleich in seiner Entscheidungsfreiheit überrumpelt und/oder sonst zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt wird (vgl. zum inländischen Recht BGH NJW 1992, 1889; NJW-RR 1991, 1524; NJW 1990, 3265; Palandt/Putzo, aaO, zu § 1 HausTWG, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 178/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Derartige Veranstaltungen setzen begrifflich voraus, daß Geschäftsabschluß und Freizeitveranstaltung organisatorisch derart verknüpft sind, daß der Verbraucher in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung derart versetzt wird, daß er sich dem auf einen Geschäftsabschluß gerichtete Kaufangebot nur noch schwer mit der Folge entziehen kann, daß er zugleich in seiner Entscheidungsfreiheit überrumpelt und/oder sonst zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt wird (vgl. zum inländischen Recht BGH NJW 1992, 1889; NJW-RR 1991, 1524; NJW 1990, 3265; Palandt/Putzo, aaO, zu § 1 HausTWG, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 26.03.1992 - I ZR 104/90

    Grüne Woche - Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Derartige Veranstaltungen setzen begrifflich voraus, daß Geschäftsabschluß und Freizeitveranstaltung organisatorisch derart verknüpft sind, daß der Verbraucher in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung derart versetzt wird, daß er sich dem auf einen Geschäftsabschluß gerichtete Kaufangebot nur noch schwer mit der Folge entziehen kann, daß er zugleich in seiner Entscheidungsfreiheit überrumpelt und/oder sonst zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt wird (vgl. zum inländischen Recht BGH NJW 1992, 1889; NJW-RR 1991, 1524; NJW 1990, 3265; Palandt/Putzo, aaO, zu § 1 HausTWG, Rn. 10 mwN).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1990 - 2 U 191/89

    Hinweis auf ein Widerrufsrecht; Zustandekommen eines Vertrages während einer

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Weder direkt noch im Wege der Analogie (vgl. allg. OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 1081, 1083; MüKo-Martiny, 2. Aufl., zu Art. 29 EGBGB, Rn. 18a) kann eine Pauschalgruppenreise aus dem Inland ins Ausland deshalb zu einer Reiseveranstaltung gem. Art. 29 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB rechtlich umfunktioniert werden, weil Art. 29 EGBGB rechtseinheitlich innerhalb der EG auszulegen (vgl. allg. Palandt/Heldrich, aaO, vor Art. 27 EGBGB, Rn. 1, und zu Art. 29 EGBGB, Rn. 1 mwN) und weil eine ergänzende Auslegung damit grundsätzlich nicht statthaft ist (vgl. BGHZ 123, 380, 391; BGH NJW 1997, 1699; Palandt/Heldrich, zu Art. 29 EGBGB, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Bei einem Versendungskauf erfolgt die schuldrechtliche Erfüllung des Verkäufers an dem Ort, an dem sich die Kaufsache bestimmungsgemäß befindet und an dem er die Kaufsache einem Dritten zum Zwecke der Beförderung an den Wohnsitz des Käufers übergibt (vgl. allg. zum inländischen Recht BGH NJW 1991, 915 mwN).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZR 199/94

    Bestellung einer Sicherungsgrundschuld als entgeltliche Leistung;

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
    Die sowohl nach der Gründungs- als auch nach der Sitztheorie türkische Klägerin (vgl. allg. BGHZ 53, 181, 183; NJW 1996, 55; Palandt-Heldrich, 58. Aufl., Anhang zu Art. 12 EGBGB, Rn. 1, 2 mwN) hat mit dem unstreitigen Abschluß des die Prozeßparteien verbindenden Teppichkaufvertrages (Kaufvertrag Nr. 2) (Anl. K1) als eines Versendungskaufvertrages sowohl nach inländischem als auch türkischen Rechts die charakteristische Leistung im Sinne von Art. 28. Abs. 2 Satz 1 EGBGB mit der Folge des Eingreifens türkischen Recht in der Türkei erbracht (1); die Tatbestandsvoraussetzungen der Sonderanknüpfungsnorm des Art. 29 EGBGB liegen nicht vor (2).
  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 129/96

    Berücksichtigung von Schuldposten; Rechtsstellung der kontokorrentführenden Bank

  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

  • OLG Stuttgart, 18.05.2015 - 5 U 147/14

    Teppichkauf eines deutschen Urlaubers in der Türkei: Anwendbarkeit deutschen

    (b) Ebenfalls nicht unter Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO fallen Konstellationen, in denen der Veranstalter der Reise während der Reise im wirtschaftlichen Eigeninteresse (z.B. Gewinnbeteiligung) zum Zustandekommen von Warenkäufen bei ortsansässigen Händlern durch Verschaffung von Gelegenheit oder Beratung beiträgt (a.A. LG Limburg, Urt. v. 02.05.1990 - 3 S 407/89 - in Juris nur als Kurztext veröffentlicht, Volltext: NJW 1990, 2206; wie hier OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.05.2007 - 9 U 12/07; LG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.1990 - 23 S 380/89 - LG Hamburg, Urt. v. 18.02.1999 - 302 S 146/98 -, nur Kurztext, Langtext, RIW 1999, 391, jeweils zu Art. 29 EGBGB a.F.; Hohloch a.a.O. Rn. 25).
  • LG Tübingen, 30.03.2005 - 5 O 45/03

    Widerruf von Verbraucherverträgen: Widerruflichkeit eines in der Türkei von einem

    Art. 29 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB betrifft Vertragsabschlüsse, die zwar ihren Schwerpunkt im Ausland haben, bei welcher der Verkäufer die Auslandsreise des Verbrauchers jedoch selbst zu diesem Zweck zumindest mitorganisiert oder mitveranlasst (BGH NJW 1991, 1054; LG Hamburg RIW 1999, 391, 392 I. Sp.; Bamberger/Roth - Spickhoff, Band 3, 1. Aufl. 2003, Art. 29 EGBGB, Rdnr. 14).
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